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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440417
Datum16.11.2007 12:18      MSG-Nr: [ 440417 ]29983 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Hallo,

    ich verstehe Jürgens Frage eher so:

    Nach welchen Kriterien werden denn die Einwohner die nach

    - Arztbesuch
    - Rechtsanwalt
    - bitten und flehen
    - wegziehen

    noch übrig sind verpflichtet bzw. nicht verpflichtet? (Angenommen das es dann noch mehr als 18 sind)

    - Alter ?
    - Beruf ?
    - früher Mitglied der FF ?

    Gruß, Sebastian



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