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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 440414 | ||
| Datum | 16.11.2007 12:16 MSG-Nr: [ 440414 ] | 29727 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer 2. die nach § 10 Abs. 2 zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr ungeeignet sind. Danke für deine Antwort! Sehe nur ich das so, oder wird es da bei insgesamt 70 Erwachsenen recht schnell eng? Denn wenn man wirklich freiwillig irgendwo mitmacht, umschifft man ja manche berufliche und private Hinderungshürde, ermöglicht manches. Als Zwangshelfer jedoch ist diese Bereitschaft doch wohl nahe Null? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | ||||
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