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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorJürg8en 8H., Herne / NW440414
Datum16.11.2007 12:16      MSG-Nr: [ 440414 ]29727 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Christian Fischer2. die nach § 10 Abs. 2 zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr ungeeignet sind.

    Danke für deine Antwort!

    Sehe nur ich das so, oder wird es da bei insgesamt 70 Erwachsenen recht schnell eng? Denn wenn man wirklich freiwillig irgendwo mitmacht, umschifft man ja manche berufliche und private Hinderungshürde, ermöglicht manches. Als Zwangshelfer jedoch ist diese Bereitschaft doch wohl nahe Null?


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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