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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zurückzahlen des CE-Führerscheins! Ja oder nein?? | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 439697 | ||
Datum | 13.11.2007 15:07 MSG-Nr: [ 439697 ] | 10052 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott Aha, und wenn dann einer 30 Fahrstunden braucht werden die trotzdem bezahlt? Mmmh. Ich gehe davon aus, daß in der Freien und Hansestadt Hamburg eine dienstliche Fahrschule vorhanden ist, so daß diese Bezahlung allenfalls in Form einer internen Verrechnung anfällt ;-) In der Fläche mit zivilen Fahrschulen ist dies natürlich nicht möglich. Da mußt Du ein Limit nehmen bis zu welchem die Kosten durch den Dienstherren getragen werden (i.d.R. der Preis, den man durchschnittlich benötigt um die FE zu erwerben). Braucht jemand mehr zahlt er die Differenz selbst. Eine weitere interessante Frage ist: Was passiert, wenn jemand die FE nicht erwirbt, weil er die Prüfungen zu oft versemmelt? Bleibt der dann auf den Kosten sitzen? Zahlt der Dienstherr dennoch den vereinbarten Anteil? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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