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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | als Gerätewart ist man der Dumme | 17 Beiträge | ||
Autor | Heik8o B8., Weimar/Roth / Hessen | 438935 | ||
Datum | 10.11.2007 18:12 MSG-Nr: [ 438935 ] | 9718 x gelesen | ||
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In unserer Werkfeuerwehr soll ich den Posten des Gerätewartes übernehmen,hierfür bekomme ich 15 Stunden pro Woche von der Werkleitung genehmigt. Jetzt will man von mir die Bestellung unterschrieben haben. Ich verweigere die Unterschrift ,weil mir die Zeit nicht ausreicht, um diese Tätigkeit ordentlich auszuführen.Früher wurde diese Tätigkeit von einem Hauptamtlichen gemacht. Unsere Geschäftsleitung ist der Meinung, dass wir das nicht brauchen(diese Entscheidungen werden von Leuten getroffen ,die noch nie bei uns im Gerätehaus waren oder bei einer Feuerwehr sind).Aber wir wollen den Posten wieder besetzen!Die Stelle wird sogar vom RP gefordert. Man will nur die Unterschrift für die Geschäftsführung.Die Tätigkeit ist hierbei egal.Hauptsache man kann sagen "wir haben alles im grünen Bereich.Wir haben Wehrführer,stellv.Wehrführer und einen Gerätewart" Wie würdet Ihr euch verhalten? Unterschrift ja oder nein? Wie ist es, wenn was passiert? Sind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s Wer ist der Dumme? Hat jemand Gerichtsurteile,Erfahrungen oder ähnliches für mich? Gruß Heiko | ||||
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