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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | LoB und Co | 7 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 435479 | ||
Datum | 26.10.2007 12:40 MSG-Nr: [ 435479 ] | 6326 x gelesen | ||
Hallihallo !!! Ist zwar ein bischen früh dafür aber in unserer schönen Stadt hat man bei den Angestellten das/der/die LoB eingeführt (Leistungsorientierte Bezahlung), in dem man ein Teil der Gehälter einbehalten hat und dieses angesparte Geld nun verteilt. Gibt auch Stimmen/Meinungen, die das bei auch für Beamte einführen wollen. Möchte mich jetzt nicht darüber diskutieren wie man wenn und warum beurteilt sondern mir geht es einfach um die rechtliche Lage. Das man das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kürzen/streichen kann, weil es halt eine Sonderzahlung ist/war kann ich nachvollziehen aber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ??? Lg Ebi @ gewisse Leute handelt sich hierbei um einen Beitrag für hauptberufliche Feuerwehrmenschen (Beamte), wäre schön wenn man dies beachten würde. | ||||
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