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| Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
| Thema | eGruppenführer Freiwillige Feuerwehr in RLP | 40 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 434480 | |||
| Datum | 22.10.2007 22:09 MSG-Nr: [ 434480 ] | 16702 x gelesen | |||
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Geschrieben von Christian Düsing Wo sollen denn ehrenamtliche Kräfte diese Zeit hernehmen? Oooohhh..... irgendwie schaffen es wohl die meisten auch die anderen Lehrgänge auf Kreisebene auf die Reihe zu bekommen. Zudem dürfte ja bis zum Gruppenführer das meiste was auf Kreisebene zu erhaschen war bereits seit einigen Jahren abgehandelt sein. Auch kann man davon ausgehen, daß ein GF einen etwas höheren jährlichen Fortbildungsbedarf hat - wenn es da schon bei der Ausbildung an den Zeitreserven scheitert... Geschrieben von Christian Düsing Welcher Arbeitgeber stellt einen noch frei? 1. Ist das bei nebenberuflich abgehaltenen Lehrgängen ein weitaus geringeres Problem als bei Vollzeitlehrgängen. 2. Sollte es bei dem einen oder anderen Schichtdienstler deswegen Probleme geben, so kann man sich auch die Frage stellen inwieweit der Arbeitgeber dann bei Einsätzen zu Freistellungen bereit ist und was einer Wehr ein GF bringt, der nur zweitweise abkömmlich ist. Geschrieben von Christian Düsing Altes Thema, alte Diskussion....muss nicht wieder aufgewärmt werden. Aber hast ja recht - lassen wir das. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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