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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfpflicht CFK-Flasche5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW433780
Datum18.10.2007 16:43      MSG-Nr: [ 433780 ]6228 x gelesen

Hi,

ich habe hier ein kleines Problem liegen ;-).
Es geht um eine Dräger-CFK-Flasche (Herstelljahr 2006), auf der ein TÜV-Stempel für 3 Jahre aufgeklebt ist. Meine Info ist, dass die frühere Prüffrist von CFK-Flaschen von 3 Jahren mit der Betriebsicherheitsverordnung auf 5 Jahre zu den Stahlflaschen angeglichen wurde. Nun die Fragen:

- Wird die nächste Prüfung auch nur für 3 Jahre erfolgen?
- Welche Flaschen kriegen 3 und welche 5 Jahre?

Ich habe mal gehört, dass es bei Dräger einen Sprung in den Seriennummern gibt!? Ist das korrekt? Wo ist der Sprung?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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 18.10.2007 16:43 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.10.2007 17:14 Alex7and7er 7H., Neuburg
 18.10.2007 18:13 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
 18.10.2007 21:21 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.10.2007 22:03 Dirk7 S.7, Westerwald

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