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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaP Tür8 Beiträge
AutorUwe 8K., blaustein / D433016
Datum14.10.2007 21:03      MSG-Nr: [ 433016 ]8481 x gelesen

Hi all,

mich interissiert brennend:

Da es immer häufiger vorkommt das die Fw. gewaltsam Türen öffnet, weil sich dahinter angebl. eine hilflose Person befindet, aber man hinterher feststellt das keiner zu Hause ist, wie es rechtlich aussieht.
Die häufigen Fälle: Nachbar o.ä. sagt er habe die Person 2 Tage nicht gesehen macht sich sorgen da Nachbar ja schon alt und krank. Fw. und Rd. kommen, befragen den meldenden, der sich natürlich nicht sicher ist ob Nachbar zu Hause ist, aber sagt der macht sonst immer auf. Da natürlich keiner die Verantwortung übernimmt und man wieder fährt, wird "eingebrochen" und siehe da, keiner da.
Was nun wenn der jenige dem die Wohnung gehört Anzeige gg. alle erstattet, von wegen unverletzlichkeit der Wohnung usw? Was das FSHG sagt weiß ich, ich frage, weil es echt überhand nimmt, gerade in Großstädten einfach Türen zu öffnen, weil es könnte ja sein...



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