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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kann eine Feuerwehr einfach aufgelöst werden? | 7 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n M8., Hannover / Niedersachsen | 432683 | ||
Datum | 12.10.2007 15:32 MSG-Nr: [ 432683 ] | 6894 x gelesen | ||
Hallo! Ein Bekannter ist in einer Feuerwehr mit Grundausstattung (in Niedersachsen). Es sind ca. 30 aktive, davon 12 Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehr. Das über 30 Jahre alte Fahrzeug ist im Mai nicht mehr durch den TÜV gekommen. Seitdem hat die Feuerwehr nur noch einen MTW von der SG-Jugendfeuerwehr zur Verfügung. Die Samtgemeinde wird kein Ersatz-Fahrzeug (z.B. TSF) anschaffen. Es soll stattdessen ein MTW angeschafft werden, der 2 Jahre später zu einem ELW umgebaut wird und dann in der zugehörigen Stützpunktfeuerwehr eingesetzt werden soll. Diese beiden Feuerwehren befinden sich Luftlinie ca. 1 km entfernt. Die Feuerwehr mit Grundausstattung ist im Ortsteil der Stadt, wo sich die Stützpunktfeuerwehr befindet. Meine Frage: Kann die Samtgemeinde einfach sagen, es kommt ein MTW zu der Feuerwehr? Somit ist ja die Mindestausstattung einer Feuerwehr mit Grundausstattung nicht mehr gegeben? Das würde ja bedeuten die Samtgemeinde löst die Feuerwehr auf, da sie ja kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Wie ist hier die rechtliche Lage? | ||||
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