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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtrauchergesetz50 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern430953
Datum03.10.2007 10:05      MSG-Nr: [ 430953 ]10411 x gelesen

Hallo Dirk,
Geschrieben von Dirk BrokatzkyFür meine Begriffe ist ein Gerätehaus kein "öffentliches Gebäude" (mit Publikumsverkehr) sondern eine Betriebstätte wie z.B. der Bauhof
Diese Frage wurde hier, vor allem im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz, schon öfter aufgeworfen.

Der Begriff "öffentliches Gebäude" umfasst nicht nur die Tatsache, dass es öffentlich (d.h. für jedermann zugänglich) ist sondern eben auch Gebäude, deren Träger Körperschaft öffentlichen Rechts ist (wie in diesem Fall die Gemeinde)
Anfragen an die unterschiedlichen Zuständigen Ministerien einiger Bundesländer (u.a. eine von mir an das Gesundheitsministerium Bayern) haben dies auch ergeben.

Geschrieben von Dirk BrokatzkyGilt dieses Rauchverbot für andere "Betriebstätten" der Stadtverwaltung dann auch?
ja, siehe oben


Grüße
Magnus

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