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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Nichtrauchergesetz | 50 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 430953 | ||
Datum | 03.10.2007 10:05 MSG-Nr: [ 430953 ] | 10411 x gelesen | ||
Hallo Dirk, Geschrieben von Dirk Brokatzky Für meine Begriffe ist ein Gerätehaus kein "öffentliches Gebäude" (mit Publikumsverkehr) sondern eine Betriebstätte wie z.B. der Bauhof Diese Frage wurde hier, vor allem im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz, schon öfter aufgeworfen. Der Begriff "öffentliches Gebäude" umfasst nicht nur die Tatsache, dass es öffentlich (d.h. für jedermann zugänglich) ist sondern eben auch Gebäude, deren Träger Körperschaft öffentlichen Rechts ist (wie in diesem Fall die Gemeinde) Anfragen an die unterschiedlichen Zuständigen Ministerien einiger Bundesländer (u.a. eine von mir an das Gesundheitsministerium Bayern) haben dies auch ergeben. Geschrieben von Dirk Brokatzky Gilt dieses Rauchverbot für andere "Betriebstätten" der Stadtverwaltung dann auch? ja, siehe oben Grüße Magnus | ||||
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