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RubrikTaktik zurück
ThemaFAQ Seilwinde auf Erstangreifern usw. ,war: Fahrzeugkonzept70 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430860
Datum02.10.2007 16:59      MSG-Nr: [ 430860 ]36424 x gelesen

Geschrieben von Carsten Degenhardt
Hier kam man sich überzeugen das dies funktioniert.


Und hier steht warum das beim HLF oder beim RW taktisch eher v.a. für den Ersteinsatz zur THL eher fragwürdig ist... (Und das hab ich schon n-fach hier rein geschrieben und als Fachartikel veröffentlicht... und mittlerweile gibts die ersten Feuerwehren, die das im nachhinein als "Erfahrung" zugeben!)

http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html


Auszug:

4.10.2Anforderungen an Fahrzeuge mit Seilwinden (Ci)

Vermehrt werden Seilwinden fest in andere Fahrzeuge als Rüstwagen verbaut. Durch die ?Streichung? von RW 1 aus der Norm und/oder Landesbeschaffungen wurden und werden immer mehr LF 16/12, (H)TLF 16/25, (H)LF 20/16 (o.ä.) mit Seilwinden versehen, um über ein ?H?LF zu verfügen, das die Möglichkeiten eines LF und eines RW (1) haben soll. Außerdem wird aus Kostengründen (Redundanz für das Fahrgestell) teilweise ein RW durch einen AB-Rüst auf WLF ersetzt.


4.10.2.1Voraussetzungen und Anforderungen für den Windeneinbau

Das zusätzliche Gewicht der Zugeinrichtung muss immer auf dem (T-, W-)LF o.ä. mitgeführt werden. Es muss im Rahmen der zulässigen Gesamtmasse bei der vorgesehenen Beladung inkl. Besatzung liegen.
Eine fest eingebaute Seilwinde liegt bei ca. 300 - 500 kg (je nach Typ und Leistung). Sie führt dann bei der Fahrzeugklasse der 14-Tonner (T)LFs gern zu grenzwertigen Problemen in der Gewichtsklasse.
Das Fahrzeug muss die Zugkräfte im Fahrgestell aufnehmen können. Aus der Vergangenheit sind mehrere Fahrzeuge mit schiefen Rahmen nach (erlaubtem!) Schrägzug bekannt.
Die Gewichtsverteilung (Vorder-/Hinterachse; linke/rechte Seite) nach Einbau muss mit und ohne Besatzung bzw. Beladung im Fahrzeug im Rahmen der Toleranzen des Fahrgestellherstellers liegen.
Es ist immer ein zusätzlicher Nebenantrieb oder ein kombinierter Nebenantrieb für mehrere ?Verbraucher? (z.B. hydrostatischer Antrieb, vgl. Kap. 4.11.2) erforderlich. Das erhöht den Bau- und Unterhaltungsaufwand. Außerdem ist ein paralleler Einsatz von z.B. FP und Seilwinde (und ggf. noch Stromerzeuger) nur in Grenzen gleichzeitig möglich.l
Die notwendige Zusatz-Beladung nur für die Winde (!) bekommt man sinnvoll nicht auf einem (T)LF unter, ohne auf anderes Material (z.B. Wasser beim TLF, bzw. Sprungretter beim LF!) verzichten zu müssen. Es werden mindestens zur Seilwinde benötigt: Mehrzweckzug groß (z.B. Z 32), Umlenkrolle, doppelten Satz Anschlagmaterial für verschiedene Festpunkte (Seilwinde + Gegenzug!).

Abb. 4.10.2.1/1: HLF mit Seilwinde verfügen i.d.R. aus Platz- und Gewichtsgründen nicht über die notwendige Zusatzbeladung (Mehrzweckzug in angepasster Leistung sowie unterschiedliche Anschlagmittel für Zug- und Gegenzug, inkl. Unterbau und Sicherungsmaterial), oder liegen weit jenseits der genormten (H)LF. Hier ein HLF der BF Hannover auf dem 18 t-Chassis des MB Econic. (Foto: Zawadke)

Abb. 4.10.2.1/2: Einige Fahrzeuge für extreme Einsatzgebiete (Gelände) verfügen ebenfalls über Seilwinden. Diese dienen aber weniger der Hilfe für andere, sondern sind v.a. ein Mittel, um sich ggf. selbst aus dem Schlamm(assel) ziehen, oder auch ein Hindernis aus dem (Wald-)Weg ?räumen? zu können. (Foto: Zawadke)

Abb. 4.10.2/1/3: ?Miniaturseilwinden? aus dem ?Hobbybereich? sind für die Verwendung an Einsatzfahrzeugen nicht nur ggf. ein rechtliches Problem, sondern schlicht i.d.R. für die geforderten Belastungen ungeeignet. (Foto: Zawadke)


4.10.2.2Taktische Anforderungen

Das ?Halten? einer Last bei drohender Absturzgefahr funktioniert grundsätzlich auch über den Festpunkt (z.B. Anhängekupplung) an jedem geeigneten Fahrzeug mit entsprechendem Anschlagmaterial.

Das Fahrzeug mit der Seilwinde ist ? falls es das erste Fahrzeug (z.B. HLF) an der Einsatzstelle ist ? in der Regel falsch positioniert, um die Winde direkt einsetzen zu können. Vor dem Windeneinsatz ist immer eine genaue Erkundung der Lage des zu haltenden bzw. zu ziehenden Objektes und des diesbezüglichen optimalen Standortes des Zugfahrzeuges notwendig.

Der Windeneinsatz erfordert immer zusätzliche Arbeiten:
-Sicherung des eigenen Fahrzeugs.
-Sicheres Anschlagen des Fremdfahrzeuges.
-Beim Aufrichten i.d.R. Gegenzug notwendig.
-Freihalten des Seilbereiches auf 1,5-fache Seillänge.

I.d.R. kann kein Fahrzeug zum Windeneinsatz mit der ersten Anfahrt und Aufstellung so positioniert werden, dass die Winde sofort und ansatzlos eingesetzt werden könnte.
Zuerst muss der Fahrzeugführer erkunden und sich mit dem Einsatz- bzw. Abschnittsleiter absprechen, bevor er den Maschinisten so eingewiesen hat, wie er die Winde braucht.
Die "restliche" sehr umfangreiche und wichtige Beladung zur ?schweren? Technischen Hilfeleistung des RW bekommt man auf keinem normalen ?H?(T)LF der Welt verladen. Man benötigt diese Beladung aber bei vielen Technischen Hilfeleistungen mit Personenschaden trotzdem. Je moderner die Fahrzeuge werden, je mehr Schwerverkehr läuft, umso früher und öfter! Über die Alarm- und Ausrückeordnung muss also immer ein RW bei den entsprechenden Stichwörtern mit alarmiert werden.

Mehr zum Thema Windeneinsatz (Grafiken, Beladung im Rüsteinsatz usw.) in den Büchern der Reihe Einsatzpraxis, Ecomed zum Thema Technische Hilfeleistung ? PKW, - Bus, - LKW.


4.10.2.3WLF (+ AB Rüst) und Seilwinde:

In der Diskussion um den Einbau einer Seilwinde in ein WLF muss VOR der Diskussion über einem möglichen Ersatz eines RW durch ein WLF mit AB-Rüst unbedingt noch die Grundsatzfrage gestellt werden, ob das überhaupt Sinn macht!
Gegen den Ersatz eines RW durch WLF mit AB-Rüst spricht:
- Die Kombination aus WLF + AB erfordert i.d.R. eine größere (Aufstell-)Fläche (sowohl auf- wie erst recht abgesattelt).
- Ein WLF hat aufgesattelt mit dem AB-Rüst ein viel höheres Gewicht (Bodenlast) bei wesentlich schlechteren Geländeeigenschaften (von Ausnahmen auf teuren und spezialisierten Fahrgestellen abgesehen), als ein RW.
- Allrad-WLF sind noch unbeweglicher (größer und schwerer) als RW, v.a. sind sie deutlich höher, da sie immer mindestens aus der 18 t-Klasse (Zweiachser) bzw. 26 - 40 t-Klasse (Drei- bzw. Vierachser) stammen. WLF liegen damit immer in der Gewichtsklasse S nach DIN EN 1846-1, vgl. Kap. 3.4!
- Abgesattelt kann man die heute üblichen Rollbehälter aus der seitlichen Beladung der AB-Rüst nur dann entnehmen, wenn man die übliche Landstraße mittig mit dem AB blockiert (bzw. das überhaupt kann). I.d.R. steht man aber mit der einen Seite entweder am Straßengraben, oder am Mittelstreifen oder neben PKW... I.d.R. kann man die Rollbehälter im "Gelände" sowieso nicht "rollen", weil die relativ schmalen Räder bei der relativ hohen Last versinken.
- Die Seilwinde am Fahrzeug (egal welches!) benötigt IMMER ein entsprechendes "Gewicht" auf den Achsen, sonst hebt es das Fahrzeug schnell über die untergelegten Keile an der (Vorder-)Achse. Ist also der AB abgesattelt, fehlt die notwendige Achslast. (Mit aufgesatteltem AB kommt man aber weder an das Anschlagmaterial, noch an Greifzug etc.)
- Die Seilwinde am WLF (Redundanzdiskussion) erfordert eigentlich immer ein zweites Trägerfahrzeug mit der gleichen Ausstattung (Allrad und Seilwinde). Wo ist dann die Kostenersparnis? (Zumal damit ja zumindest mit dem ersten WLF kein anderer AB transportiert werden kann, da das WLF mit AB Rüst immer ein Primär-Alarmfahrzeug ist.)

Abb. 4.10.2.3/1: WLF (mit Seilwinde) und AB-Rüst (hier sogar mit Kran) der Feuerwehr Zurzach. Das Fahrzeug hat mit diesem AB ein reales Gewicht von fast 20 t, dies führt zumindest in Deutschland zu erheblichen Zulassungsproblemen, wenn nicht gar zur Zulassungsverweigerung (vgl. Diskussion um die HLF 24/14-S der DB AG, CIMOLINO, 2001 und 2002 sowie RÖSKE, 2001). (Foto: Zawadke)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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FAQ Seilwinde auf Erstangreifern usw. ,war: Fahrzeugkonzept - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt