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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusleuten von Parkplätzen52 Beiträge
AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW430778
Datum02.10.2007 11:26      MSG-Nr: [ 430778 ]13495 x gelesen

Geschrieben von Ralf Eberhardt
Das muß natürlich sichergestellt sein (das man beides bewältigen kann)

Ihr müßt nicht beides bewältigen, wenn Ihr einer orginären Aufgabe der Feuerwehr nachkommt (Einsatz) dann tritt jedes privatwirtschaftliche Handeln in den Hintergrund (so als ob Ihr von euerm Arbeitsplatz weg alarmiert würdet).



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