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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430672 | |||
Datum | 01.10.2007 20:50 MSG-Nr: [ 430672 ] | 13504 x gelesen | |||
Ich weiß ja nicht, was du gegen die Hilfe von Vereinen untereinander hast. Nichts. Habe auch nichts diesbezügliches geschrieben. Wenn die Anordnung dazu dann von der Gemeinde kommt, ist das sogar hochoffiziell. Wobei man für solche Aufgaben auch nach der Grundlage dafür fragen kann, darf und eigentlich sogar muß. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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