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Grundgesetz
RubrikTaktik zurück
ThemaChemieunfälle bei Firmen9 Beiträge
AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.429658
Datum26.09.2007 13:10      MSG-Nr: [ 429658 ]7495 x gelesen

Hallo,
ich weiß nicht so genau, ob die Frage zum Bereich Taktik passt aber na ja...

Ein guter Bekannter arbeitet bei einem Unternehmen in der Entsorgungsbranche und ist dort dafür zuständig, Stoffe aus Schadstoffsammlungen und von Chemieunternehmen der Weiterverarbeitung zuzuführen.

Die Weiterverarbeitung ist in einer geschlossenen Halle, die Behälter werden samt Inhalt zerkleinert und die verschiedenen Inhalte vermengt. Es muss ziemlich stinken, da Lösungsmittel, Treibgase etc. freigesetzt werden.

Es gibt ab und an Feueralarm, bei dem die Halle dann wohl mit CO 2 geflutet wird, da Explosionsgefahr besteht.

Frage: wissen die Wehren eigentlich, was in solchen Betrieben hinter verschlossenen Türen passiert? Und... welche Möglichkeiten gibt es für Beschäftigte, die anscheinend etwas unterirdischen Arbeitsbedingungen zu erleichtern? Wenn die Halle geflutet wird, bleiben denen, die dort arbeiten, nur wenige Sekunden, um sie zu verlassen und ihnen ist eingeschärft worden, ja keine Luft zu holen. Klar... gibt es kleine Sauerstoffsysteme für den Notfall oder hat der, der stürzt und sich verletzt dann halt Pech und den Job sofort mit dem Leben bezahlt???

Grübel...


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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