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ThemaUmgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern28 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429210
Datum24.09.2007 13:11      MSG-Nr: [ 429210 ]8400 x gelesen

Geschrieben von Falk Schlüsener .../ Vorplatz = Rauchen erlaubt

Hallo Falk,

auch in Deutschland sollte der militanteste Nichtraucher wissen, dass das Rauchen unter freiem Himmel (Gott sei Dank) noch immer erlaubt ist.
Und das Recht lasse ich mir nicht nehmen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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Umgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt