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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung durch BM? | 5 Beiträge | ||
Autor | Yvon8ne 8S., Koblenz / RLP | 428902 | ||
Datum | 22.09.2007 09:51 MSG-Nr: [ 428902 ] | 7838 x gelesen | ||
Hallo Forumuser! Ich habe zwar schon eine menge über Ver - und Entpflichtung gelesen aber eines ist mir noch nicht ganz klar: Muss eine Gemeinde/Stadt in RLP die ausgetretenen Mitglieder per Handschlag oder durch eine Entpflichtungsurkunde entpflichten ( wie bei der Verpflichtung ) oder langt da ein formloses Schreiben? Und wie ist es wenn der Angehörige aus diversen Gründen von der Gemeinde entpflichtet wird? Reicht da ein Entpflichtungsschreiben aus oder muss hier auch nochmals eine offiezielle Entpflichtungsurkunde erstellt werden und/ oder per Handschlag des BM der Austritt "besiegelt" werden? Leid habe ich dazu im LBKG nichts passendes gefunden. Danke für eure Meinung | ||||
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