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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshaftung (war: Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße)3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW428850
Datum21.09.2007 16:50      MSG-Nr: [ 428850 ]5156 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Andreas Dovern--- Korrekt, daher kann jedoch zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden - im Endeffekt bleibt das Ergebnis ähnlich dem des Vorsatzes...

Jetzt bin ich etwas irritiert:
Ist nicht auch grobe Fahrlässigkeit "nur Fahrlässigkeit" i.S.d. §839 BGB?

Gruß,
Henning



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Amtshaftung (war: Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt