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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Wartezeiten bei Auslösen von Brandmeldeanlagen | 28 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8B., Günzburg / Bayern | 428749 | ||
| Datum | 21.09.2007 08:18 MSG-Nr: [ 428749 ] | 9912 x gelesen | ||
| Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Bei auslösen von Brandmeldeanlagen (es gibt über 100 Stück) wird dem betroffenen Objekt eine Frist von 1 min. gelassen. In dieser Zeit können die Angestellten schauen ob ein Fehlalarm vorliegt oder nicht, ansonsten wird nach 1 min. die Feuerwehr alarmiert, so werden unnütze Fehlalarme vermieden. bei uns im landkreis isses jetzt so dass beim auflaufen der bma SOFORT die FW alarmiert wird. Finde ich besser vorher wars so, dass die Polizei erst guggte obs brennt. Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung. Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de | ||||
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