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Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
ThemaWartezeiten bei Auslösen von Brandmeldeanlagen28 Beiträge
AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern428749
Datum21.09.2007 08:18      MSG-Nr: [ 428749 ]9912 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandmeldeanlagen

  • Geschrieben von Jürgen RinghoferBei auslösen von Brandmeldeanlagen (es gibt über 100 Stück) wird dem betroffenen Objekt eine Frist von 1 min. gelassen. In dieser Zeit können die Angestellten schauen ob ein Fehlalarm vorliegt oder nicht, ansonsten wird nach 1 min. die Feuerwehr alarmiert, so werden unnütze Fehlalarme vermieden.


    bei uns im landkreis isses jetzt so dass beim auflaufen der bma SOFORT die FW alarmiert wird. Finde ich besser vorher wars so, dass die Polizei erst guggte obs brennt.


    Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
    Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de


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