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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Bayern: Sonderförderprogramm Überhosen | 69 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 428129 | ||
Datum | 17.09.2007 17:19 MSG-Nr: [ 428129 ] | 26032 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Heidenreich Das "müssen" im Schreiben des GUV wird damit widerlegt, dass unten (leider) steht, dass auch ohne Überhose zu tragen der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Man muss den Leuten klarmachen, was ihre Aufgabe als Führungskraft ist! Natürlich bleibt der Versicherungsschutz bestehen, auch wenn die Leute mit Badehosen in den IA gehen, aber das ändert nix daran, dass erstens sich die Versicherung dann Geld wiederholen kann (Regress) und zweitens das im Unfall m.E. auch rechtliche Dimensionen annehmen kann für denjenigen, der es versäumt hat, für die richtige PSA zu sorgen. Aber das is alles schon n-mal durchgekaut... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007 atemschutzunfaelle.eu | ||||
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