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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 426214 | ||
Datum | 05.09.2007 11:16 MSG-Nr: [ 426214 ] | 7903 x gelesen | ||
Hallo! @ Dirk: Danke für den Link! http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.html Einige Fragen: Zu Absatz 1: Lese ich so, dass die Feuerwehr Gespanne aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger (oder eben nur das Zugfahrzeug) zulassungsfrei bewegen darf, wenn das Zugfahrzeug nicht schneller als 60 km/h fahren kann. Jedoch: Geschrieben von http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.html Dies gilt nur, wenn für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes Kennzeichen zugeteilt ist Wie kann ein Fahrzeug ein Kennzeichen bekommen, wenn es gar nicht zugelassen ist, weil es das nicht sein muss? Absatz 2: Dürfte der hier letztlich relevante sein und besagt mEn, dass für Feuerwehreinsätze und Übungen Anhänger mit Fahrzeugen der Klassen L und T gezogen werden dürfen, wenn: -das Zugfahrzeug nicht schneller als 32 km/h fahren kann -der Fahrzeugführer mind. 18 Jahre alt ist Absatz 4: Hier wird das ganze dann noch weiter eingeschränkt: Geschrieben von http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.html 4) Die Ausnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nur, wenn Mal kurz ot: Wenn Fahrzeuge der Klassen L und T weder zu land/forstwirtschaftlichen noch zu den im verlinkten Dokument aufgeführten Zwecken eingesetzt werden. Z.B. weil ich heut einfach mal Lust hab und einen Traktor etwas durch die Landschaft scheuchen will, welche FE Klasse benötige ich? B? C1? C? Grüße Matthias | ||||
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