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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg426214
Datum05.09.2007 11:16      MSG-Nr: [ 426214 ]7903 x gelesen

Hallo!

@ Dirk: Danke für den Link!

http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.html

Einige Fragen:

Zu Absatz 1:
Lese ich so, dass die Feuerwehr Gespanne aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger (oder eben nur das Zugfahrzeug) zulassungsfrei bewegen darf, wenn das Zugfahrzeug nicht schneller als 60 km/h fahren kann.

Jedoch:
Geschrieben von http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.htmlDies gilt nur, wenn für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes Kennzeichen zugeteilt ist

Wie kann ein Fahrzeug ein Kennzeichen bekommen, wenn es gar nicht zugelassen ist, weil es das nicht sein muss?

Absatz 2:
Dürfte der hier letztlich relevante sein und besagt mEn, dass für Feuerwehreinsätze und Übungen Anhänger mit Fahrzeugen der Klassen L und T gezogen werden dürfen, wenn:
-das Zugfahrzeug nicht schneller als 32 km/h fahren kann
-der Fahrzeugführer mind. 18 Jahre alt ist

Absatz 4:
Hier wird das ganze dann noch weiter eingeschränkt:

Geschrieben von http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.html4) Die Ausnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nur, wenn
1.für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen der Absätze 1 bis 3 zurückzuführen sind,
2.die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auf den örtlichen Brauchtumsveranstaltungen nur mit Schrittgeschwindigkeit, gefahren werden


Mal kurz ot:
Wenn Fahrzeuge der Klassen L und T weder zu land/forstwirtschaftlichen noch zu den im verlinkten Dokument aufgeführten Zwecken eingesetzt werden. Z.B. weil ich heut einfach mal Lust hab und einen Traktor etwas durch die Landschaft scheuchen will, welche FE Klasse benötige ich?

B?
C1?
C?

Grüße
Matthias



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