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RubrikTaktik zurück
ThemaRWA-Auslösung grundsätzlich? war:Innovative Zusammenarbeit der Poliz..3 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)424095
Datum27.08.2007 13:54      MSG-Nr: [ 424095 ]6332 x gelesen

Moin

Geschrieben von Alexander LehnertDas Betätigen einer RWA kann ja auch jeder Hausbewohner machen, wieso soll es dann die Polizei nicht tun?Man muss schon fast sagen "leider kann er das". Ich bin über jede offene Option froh, zB auch die, eine RWA *nicht* auszulösen.

Ein Beispiel von meinem GF-Lehrgang: Treppenraum mit RWA, 3 Stockwerke, in jedem Stockwerk eine dichtschließende Tür zum Flur.
Angenommenes Feuer im 1. OG, da sollte es schon aus den Fenstern rausschlagen. Einziger Zugang eben über besagten Treppenraum.
Wenn die RWA geschlossen ist kann man versuchen, per Überdrucklüfter den Treppenraum rauchfrei zu halten, obgleich ein Schlauch durch die Tür im 1. OG führt, weil dort die Luft hineindrückt.
Ist die RWA offen, dürfte das eher unmöglich sein, Rauchschäden in den Stockwerken zwei und drei des Treppenraumes sind sicher.

Brachte mir seinerzeit Lob und Anerkennung des Ausbilders ein, nicht blindlings als allererstes die RWA geöffnet zu haben - er muss ja nicht wissen, dass ich das Bedienteil beim ersten Erkunden schlicht übersehen hatte... die obige Erklärung wirkte wohl schlüssig ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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