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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 423473 | ||
| Datum | 24.08.2007 21:10 MSG-Nr: [ 423473 ] | 42938 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Dirk Brokatzky Dies ist auch genau der Grund wieso jede JF eine eigene Satzung haben muss wo, soviel ich weiss, dies auch genauso festgeschrieben steht. Wie kann eine JF denn eine Satzung haben? Die JF gehört doch zur freiwilligen Feuerwehr und deren »Satzung« ist doch das FSHG. In NRW steht da nicht drin, dass eine Feuerwehr sich selbst eine Satzung geben kann. Also kann doch ein Teil der Feuerwehr sich selbst doch auch keine Satzung geben. Oder handelt es sich dabei um Jugendfeuerwehrvereine, das Grünflächenamt und das Einwohnermeldeamt können sich doch auch keine Satzung geben, genauso ist doch die FW eine Einrichtung der Gemeinde. Lediglich bei den Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrverbänden habe ich schon mal von einer Satzung gehört. Diese haben aber mit der Jugendfeuerwehr (= Einrichtung der Gemeinde) nichts direkt zu tun, da es Vereine sind. Gruß Stephan | ||||
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