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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | JF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 422030 | ||
Datum | 19.08.2007 18:16 MSG-Nr: [ 422030 ] | 6084 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer der Unterhalt von Jugendfeuerwehren ist gesetzliche Aufgabe der GemeindeGibt es außer Hessen noch andere Länder, die die Bildung von JF's so ausdrücklich im Gesetz verankern? Für RLP sagt § 9 Abs. 6 LBKG: Innerhalb der Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden; deren Angehörige sollen in der Regel das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Bildung von Jugendfeuerwehren soll gefördert werden. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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