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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)422030
Datum19.08.2007 18:16      MSG-Nr: [ 422030 ]6084 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Bayerder Unterhalt von Jugendfeuerwehren ist gesetzliche Aufgabe der Gemeinde Gibt es außer Hessen noch andere Länder, die die Bildung von JF's so ausdrücklich im Gesetz verankern?

Für RLP sagt § 9 Abs. 6 LBKG:Innerhalb der Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden; deren Angehörige sollen in der Regel das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Bildung von Jugendfeuerwehren soll gefördert werden.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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JF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt