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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Urteil zum Fahren im 'Verband' - § 27 StVO | 62 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 421263 | ||
| Datum | 15.08.2007 21:49 MSG-Nr: [ 421263 ] | 18918 x gelesen | ||
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Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 14. September 2006 die Vorgaben des §27 StVO "Verbände" weiter konkretisiert. Im verhandelten Fall war ein PKW-Fahrer bei Grün in eine Kreuzung eingefahren und mit einem im Verband fahrenden Polizeifahrzeug kollidiert.Das Gericht stellte in seinem Beschluss klar, das neben der einheitlichen Kennzeichnung für andere Verkehrsteilnehmer die Geschlossenheit eines Verbandes erkennbar sein muss. Dies war nach Auffassung des Gerichtes im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Polizeifahrzeuge waren mit dem üblichen 50-Meter Abstand gefahren, ein Abstand, der im konkreten Fall zur Erlöschung des Kolonnenprivilegs geführt habe. Das Gericht hält in seinem Beschluss Fahrzeugabstände von 0,75 - 1,5 Sekunden für notwendig, um das Kolonnenprivileg zu erhalten. Auch wird noch einmal ausdrücklich auf die einheitliche Kennzeichnung des Verbandes hingewiesen. Das Urteil kann beim Kammergericht online abgerufen werden (Link). Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | ||||
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