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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 421152 | ||
Datum | 15.08.2007 14:00 MSG-Nr: [ 421152 ] | 84739 x gelesen | ||
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Hallo Peter, Geschrieben von Peter Schmid Beispiel Beleuchtungssatz: Warum soll denn der Verein einen eingebauten Lichtmast zahlen? Wenn die Gemeinde, allen voran der Bgm, nur ein Stativ haben will, gibt es nur das. Wenn das bei jedem zweiten Einsatz umkippt und die Scheinwerfer kaputt gehen, muss die Gemeinde auch deren Kosten übernehmen. Und wenn der Aufbau des Lichtmastes 10 Minuten dauert, weil es so stark regnet, dann haben wir halt noch kein Licht. Wenn man deswegen noch nicht mit der Arbeit beginnen kann, dann kann man das dem Bgm auch nahelegen. Wenn er trotzdem der Meinung ist, die Feuerwehr braucht nur ein Stativ, dann braucht sie wahrscheinlich nur ein Stativ. Irgendwo hört auch die Bezuschussung durch den Verein auf. Das muss man der Gemeinde auch deutlich machen. Anderes Beispiel: Wenn ich nur eine Tauchpumpe habe, kann ich nur einen Keller gleichzeitig auspumpen. Warum sollte der Verein noch welche anschaffen? Gruß Christian | ||||
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