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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW421071
Datum15.08.2007 10:12      MSG-Nr: [ 421071 ]84778 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Hallo,

    ein Blick ins Gesetz hilft da weiter.

    z. B. Art. 4/1 Gemeinden haben Feuerwehren zu unterhalten
    Art. 6/3 Der Feuerwehrkommandant kann Dienstleistende bei grober Dienstverletzung ausschließen
    8/2 Der Kommandant wird von den...... auf 6 Jahre gewählt

    usw.

    Das geht nicht. Die Wahl wird auf einer vom Bürgermeister einzuberufenden Deinstversammlung durchgeführt.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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