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Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 421071 | ||
Datum | 15.08.2007 10:12 MSG-Nr: [ 421071 ] | 84778 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, ein Blick ins Gesetz hilft da weiter. z. B. Art. 4/1 Gemeinden haben Feuerwehren zu unterhalten Art. 6/3 Der Feuerwehrkommandant kann Dienstleistende bei grober Dienstverletzung ausschließen 8/2 Der Kommandant wird von den...... auf 6 Jahre gewählt usw. Das geht nicht. Die Wahl wird auf einer vom Bürgermeister einzuberufenden Deinstversammlung durchgeführt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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