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Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 420752 | ||
Datum | 14.08.2007 08:32 MSG-Nr: [ 420752 ] | 84896 x gelesen | ||
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Geschrieben von werner neudecker Also was soll ich mich darüber beschweren? Na ja, ob es wirklich so gewollt ist, dass die Gemeinde frech Forderungen stellt, ist die andere Frage. Auch wir haben einen Feuerwehrverein e.V. und auch bei uns gibt der Verein das Geld satzungsgemäß zur Förderung des Brandschutzes aus. Allerdings entbinden wir die Gemeinde nicht von ihrer Pflichtaufgabe, sondern zahlen die Sachen, die in der gewünschten Form von der Gemeinde nicht zu bekommen wären. Beispiel Beleuchtungssatz: Mit Stativ, Aufnahmebrücke und zwei Scheinwerfern hat die Gemeinde ihre Pflicht erfüllt. Wer sowas schon mal bei Sturm, Regen, Hagel und Blitzschlag aufgebaut hat, weiss die Vorteile eines LiMa am Fahrzeug zu schätzen. Was spricht also dagegen, wenn der Verein den Mehrpreis für den LiMa trägt? Das ist eine etwas andere Situation, als wenn der Bgm sagt "Wenn ihr nix zahlt, gibts auch kein Fahrzeug!" Gruß Peter | ||||
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