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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung von Absperrmaßnahmen nach VU | 7 Beiträge | ||
Autor | Müll8er 8J., Eschwege / Hessen | 420699 | ||
Datum | 13.08.2007 21:25 MSG-Nr: [ 420699 ] | 4533 x gelesen | ||
nabend Haftpflicht übernimmt den Schaden erstmal nicht da es die Fahrerin betrifft! Deswegen argumentier ich ja bzw. versuche Argumente zu finden. Mein Widerspruch wurde abgelehnt und ich könnte laut ihrer Aussage nur Klage einreichen! Die 60/40 Aussage kommt wohl vom Einsatzleiter bzw dessen aussage. Ich finde es auch etwas schleierhaft bei uns wird dann ein Fahrzeug in Rechnung gestellt und das andere eben nicht, aber alles? Wäre froh wenn ihr mir noch nen bissel helfen könntet Mkg Jörg ps sowas stärkt übrigens das Vertrauen in die eigene Arbeit | ||||
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