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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaWarnhinweis zu Handscheinwerfer Eisemann HALO 4 Ex16 Beiträge
AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern419860
Datum09.08.2007 11:46      MSG-Nr: [ 419860 ]13080 x gelesen

Grüß Gott allerseits,

soeben ist mir ein Schreiben der Fa. Metallwarenfabrik Gemmingen auf den Schreibtisch geflattert. Darin heisst es wörtlich:

"...wir warnen alle unsere Kunden, dass der Handscheinwerfer Eisemann HALO 4 Ex in explosionsgefährdeten Bereichen ohne Modifikation nicht gefahrlos weiter verwendet werden kann, da Gefahr von Funken- bzw. Temperaturentzündung im Fehlerfall nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Deshalb ist es erforderlich, die Geräte im Rahmen der nächsten Reparatur nachzurüsten. ...

... folgende Mängel bezüglich der ATEX aufweist:

- Ladekontakte des Akkus haben keinen Schutz gegen Kurzschluss,
- Bauteile auf der Platine haben keine Leistungsbegrenzung,
- elektronische Begrenzung in den Lampenstromkreisen fehlt,
- Scheibe sowie Vorsatzstreuscheibe sind elektrostatisch nicht leitfähig (Warnschild fehlt).

...

Insbesondere muss die eingebaute Platine umgehend ausgetauscht werden. Hierzu schlagen wir Ihnen folgende Vorgehensweise vor:

- Allen Kunden des Eisemann Halo 4 Ex Scheinwerfers aus dem Fertigungszeitraum Juli 2006 bis
März 2007 liefert Metallwarenfabrik Gemmingen GmbH & Co. KG aufgrund der neuen Erkennt-
nisse kostenfrei eine neue Platine für die Modifikation des Handscheinwerfers Eisemann Halo 4 Ex
an.
- Sofern solche Handscheinwerfer bereits weiterverkauft wurden, bitten wir Sie, dieses Schreiben an
diese Kunden weiterzuleiten.

..."

Gruß
Matthias



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