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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaMobile SoSi-Anlagen3 Beiträge
AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern419663
Datum08.08.2007 16:46      MSG-Nr: [ 419663 ]3380 x gelesen

Hallo,

in unserem Landkreis werden für die besonderen Führungsdienstgrade solche Anlagen (vermutlich aber bekannt) verwendet. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern muss aber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sein. Ich denke mal, dann scheidet das für Euren gewünschten Einsatzzweck aus, oder?

Gruß
Matthias



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