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Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
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Einsatzleitwagen
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Einsatzleitwagen
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikEinsatz zurück
ThemaFEZ-Besetzung in RLP8 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz418406
Datum02.08.2007 06:49      MSG-Nr: [ 418406 ]4618 x gelesen

Hallo Forum,

habe mal eine Frage zur FEZ-Besetzung in RLP.
Aber vorab: Bitte jetzt keine grundsätzlichen Diskussionen über das FEZ-System in RLP. Wir haben es nun mal eingerichtet und ich persönlich finde es noch nicht mal schlecht. Wenn es das in anderen Bundesländern nicht gibt, okay, aber in RLP wird nun einmal damit gearbeitet.

Wir werden vorraussichtlich ab Januar 2008 an die Leitstelle Montabaur angeschlossen und werden dann wahrscheinlich häufiger wie jetzt die FEZ für unsere VG besetzen.

Daher nun meine Fragen an die RLPer:

1. Habt ihr nur 2-3 Kameraden in der FEZ-Schleife oder wesentlich mehr ???
2. Wenn es mir FA sind, die den FEZ-Dienst machen, werden immer alle alarmiert oder haben 2-3 FA im wöchentlichen oder 14-tägigen Wechsel FEZ-Dienst ???
3. Wenn nur 2-3 Kameraden in der Schleife sind bzw. Dienst haben, müssen die sich dann grundsätzlich im Nahbereich der FEZ (Stadt- oder Ortsgemeindegebiet des FEZ-GH) aufhalten oder kann man auch mal (ohne Abmeldung o.ä.) eine Tagestour in einen weiter entfernten Ort machen ?? Wenn es keine Anwesenheitspflicht in irgend einer Art gäbe, könnte es ja passieren, das alle 3 Kameraden weiter weg sind und die FEZ nicht besetzt würde (Hoffe, es ist klar, was ich mit der Frage meine !!!)
4. Wenn es eine Anwesenheitspflicht gibt, wird eine Aufwandsentschädigung o.ä. gezahlt ???
5. Wir halten auch den einzigen ELW 1 der VG vor. Wenn das bei jemandem auch so ist, fahrt ihr automatisch bei FEZ-Besetzung auch mit dem ELW 1 zum jeweiligen Einsatz in der VG oder nur auf Anforderung ??

So, schon mal im voraus vielen Dank für die Antworten.

Mit kameradschaftlichen Grü0en
Ralf Rötter

www.feuerwehr-kirchen.de


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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