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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü418169
Datum31.07.2007 21:19      MSG-Nr: [ 418169 ]7576 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Daniel SchmidbergerTheoretisch:

Das Fahrzeug darf ja Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.


Praktisch auch...;-) Aber erst wenn die dementsprechenden Vorraussetzungen dafür vorliegen. Und das tun sie eben im "Bereitschaftszustand" nicht.
Daher die Frage nach Ausnahmegenehmigungen, die soll es vom Hörensagen geben.



Gruß Andi



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