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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü418168
Datum31.07.2007 21:13      MSG-Nr: [ 418168 ]7636 x gelesen

Theoretisch:

Das Fahrzeug darf ja Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.

Da die Sonderrechte ja aber nicht an akustische und optische Signale gekoppelt sind dürfte es ja Problemlos möglich sein das Fahrzeug abzustellen.

Oder lieg ich da jetzt so falsch?


Bei uns im Kreis [OrgL Rufbereitschaft] ist es kein Problem wenn das Fahrzeug nachts draussen steht, so lange es an der Stromversorgung hängt.

Gruss Daniel



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