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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418156
Datum31.07.2007 19:34      MSG-Nr: [ 418156 ]7651 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferFahrzeug nur zuhause möglich, wenn Garagenplatz vorhanden ist,

D.h. Personen die keinen entsprechenden Garagenplatz haben, sind von dem Auswahlverfahren für eine entsprechende Stelle (die eben rufbereitschaft mit SoSi-Fahrzeug von daheim explizit vorsieht) ausgenommen?

Oder falls das vor Gericht kippen sollte:
Bezahlt also der Dienstherr der Person die Anmietung einer Garage?


Manuel



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