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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Inhalte der Dienstvorschriften | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 416122 | ||
Datum | 20.07.2007 16:33 MSG-Nr: [ 416122 ] | 12800 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Adrian Ridder--- Von Details fang ich erst gar nicht an, aber wenn da nur steht, welche Gefahren auftreten können, und nicht mal ansatzweise beschrieben wird, wie gegen diese Gefahren vorzugehen ist, könnt man sich die FwDV auch gleich sparen... Wie es gemacht wird, steht in der FwDV1, wer es macht in der FwDV3. Das ist doch beim Löscheinsatz nicht anders. Allerdings dürfte es tatsächlich schwerfallen, für den TH-Einsatz allgemeingültige detailliertere Regeln aufzustellen. Das Einsatzspektrum dafür ist nun wirklich zu groß: von der Ölspur über den umgestürzten Baum (auf der Autobahn dabei an das LF(SB) mit ausreichendem Löschmittelvorrat denken *g*), den VU und die verschüttete Person bis zur Türöffnung. Eine Möglichkeit wäre aber IMO, den Spezialfall der eingeklemmten Person nach VU in einer eigenen DV (zusätzlich zu den allgemeinen TH-Regelungen in der FwDV3) zu regeln, so wie es für den ABC-Einsatz und den Taucher-Einsatz bereits geschehen ist (beides sind ja im Grunde auch nur spezielle TH-Einsätze). BTW: ist bekannt ob man plant, die FwDV10 in die FwDV1 zu integrieren? wäre doch auch irgendwie konsequent... Gruß, Henning | ||||
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