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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaHeu- und Strohlagerung4 Beiträge
AutorMahl8ow 8J., Golzow / Brandenburg415968
Datum19.07.2007 11:46      MSG-Nr: [ 415968 ]7676 x gelesen

Hallo!

In den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es besondere Brandschutzrichtlinien oder Brandschutzverordnungen zur Lagereung von Ernteerzeugnissen, hier im speziellen für die Lagerung von Heu und Stroh.

Zum Schutz der im freien gelagerten Ernteerzeugnisse und zur Eindämmung von Brandgefahren ist am 18.05.1940 eine Verordnung über das offene Lagern von Getreide und anderen Ernteerzeugnissen erlassen worden.

Sind diese jemanden bekannt? Wo kann ich diese finden? Wenn möglich im Internet!!!

Danke schon im voraus!!!

JensM



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 19.07.2007 11:46 Mahl7ow 7J., Golzow
 19.07.2007 11:50 Hube7rt 7K., Wassenberg
 24.07.2007 15:53 Mahl7ow 7J., Golzow
 24.07.2007 16:06 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg

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