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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr15 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen415902
Datum18.07.2007 23:04      MSG-Nr: [ 415902 ]8752 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDas wäre zwar theoretisch ein Ansatz.
I.S.v. der Kunde zahlt.

Dieser würde aber ausßer acht lassen, daß der Sinn eines Feuerwehrfahrzeugs nicht nur aus dem Fahren von Ausrückern, sondern auch die seine schlihte Anwesenheit im Sinne einer "Vorhaltung" besteht.
Sprich: Auch wenn das Fahrzeug keinen Einsatz fährt, ist es "eh da". Im Bereich der BWL spricht man dann scherzhaft auch von "eh da" Kosten.

Auch die Anschaffungs- bzw. Fixkosten muss der "Kunde" tragen. Zumindest dann, wenn man kostendeckend agieren möchte. Aber wie ich schon schrieb ist das nicht der richtige Ansatz.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Verwendung von Betriebsstunden (d.h. Einsatz+Ausbildung).

Letzendlich gibt es kein Schema F , was mir exakt vorgibt, welche Kostenteile ich ansetzen bzw. überhaupt ermitteln kann und wie ich daraus den Preis /Stundensatz bestimmen kann. Eben die typischen Probleme der Unternehmensrechnung...


MkG Sascha


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