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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 415902 | ||
Datum | 18.07.2007 23:04 MSG-Nr: [ 415902 ] | 8752 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Das wäre zwar theoretisch ein Ansatz. I.S.v. der Kunde zahlt. Dieser würde aber ausßer acht lassen, daß der Sinn eines Feuerwehrfahrzeugs nicht nur aus dem Fahren von Ausrückern, sondern auch die seine schlihte Anwesenheit im Sinne einer "Vorhaltung" besteht. Auch die Anschaffungs- bzw. Fixkosten muss der "Kunde" tragen. Zumindest dann, wenn man kostendeckend agieren möchte. Aber wie ich schon schrieb ist das nicht der richtige Ansatz. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verwendung von Betriebsstunden (d.h. Einsatz+Ausbildung). Letzendlich gibt es kein Schema F , was mir exakt vorgibt, welche Kostenteile ich ansetzen bzw. überhaupt ermitteln kann und wie ich daraus den Preis /Stundensatz bestimmen kann. Eben die typischen Probleme der Unternehmensrechnung... MkG Sascha | ||||
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