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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 415880 | ||
Datum | 18.07.2007 21:32 MSG-Nr: [ 415880 ] | 8732 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Wolfgang Mohr Ich wollte die Gesamtkosten (Treibstoff, Versicherungen, Reparaturen, Beladung, Abschreibungsbetrag vom Fahrzeugbeschaffungswert usw.) addieren und dann durch 8760 Stunden (24 Stunden*365 Tage) dividieren. Stark vereinfacht: alle anfallenden Kosten im geplanten Nutzungszeitraum durch die geschätzte Anzahl der Einsatzstunden des Fahrzeuges in diesem Zeitraum dividieren. In Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit und Nutzungsdauer können nette Stundensätze herauskommen... Diese Vorgehensweise ist also nur bedingt geeignet. Wie die Stundensätze konkret ermittelt werden, kann ich dir leider nicht sagen. MkG Sascha | ||||
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