alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
RubrikTaktik zurück
ThemaKennzeichnungswesten und Einhaltung der Wahrnehmbarkeitsanforderungen1 Beitrag
AutorThom8as 8T., Wuppertal / NRW415701
Datum17.07.2007 18:50      MSG-Nr: [ 415701 ]6082 x gelesen

Hallo,

Ich bin mir durchaus bewusst, dass ein Funktionsträger (Führungsfunktion) an einer Einsatzstelle im Regelfall keine Arbeiten mit direkter Verkehrsgefährdung (Absicherungsarbeiten o.ä.) durchführt, aber dennoch:
Ich wollte mich mal bezüglich Eurer Meinungen, Ideen und Umsetzungen erkundigen, was das Thema Wahrnehmbarkeit in Verbindung mit Kennzeichnungswesten betrifft. Es ist doch so, dass Kennzeichnungswesten (mit Ausnahme etwaiger "rot-, rot-orange- o.gelb-fluoreszierender" Westen) die Anforderungen der Klasse 2 der DIN EN 471-Warnkleidung- nicht erfüllen, die aber durch die Unfallkassen bei Arbeiten im Straßenverkehr gefordert werden. Nun ist es ja in einigen Bundesländern erlaubt, auf Warnwesten zu verzichten(Warnwestenbefreiung), wenn die Feuerwehrschutzkleidung die DIN EN 469 (Anhang B) erfüllt, wie es z.B. die HuPF-Kleidung gewährleistet.
Wie sieht es also aus, wenn Kennzeichnungswesten eingesetzt werden?
Wie sieht es mit der Tag-/Nachtsichtbarkeit aus? Meines Kenntnisstandes nach wurde schwarzblau und fluoreszierendes gelb ("HuPF-Kombination") aus Gründen des Kontrastes (Tagessichtbarkeit) gewählt. Wie ist es dann, wenn ich das gelb-silber-gelbe Kombinationsmaterial auf beispielsweise einer blauen, roten, weißen oder grünen Weste verwende? Wird der Kontrast überhaupt in der 469 oder einer anderen Vorschrift berücksichtigt?
Kann unabhängig von der Hintergrundfarbe davon ausgegangen werden, dass, wenn durch entsprechende Anordnung des retroreflektierenden Materials auf der Kennzeichnungsweste die DIN EN 469 (Anhang B) erfüllt ist, auf Warnwesten verzichtet werden könnte, wenn im entsprechenden Bundesland eine "Warnwestenberfeiung" vorliegt?
In der Praxis ist es ja meist so, dass retroreflektierendes Material durch Ausrüsten mit einer Kennzeichnungsweste im Überschuss vorhanden ist, da nie der gesamte Teil der Einsatzkleidung überdeckt wird, wie ist es aber mit den Hintergrundmaterialien aus?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten!

MfG
Thomas Tremmel



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 17.07.2007 18:50 Thom7as 7T., Wuppertal

1.257


Kennzeichnungswesten und Einhaltung der Wahrnehmbarkeitsanforderungen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt