alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBestellter Kommandant5 Beiträge
AutorEich8eld8ing8er 8H., Kirchdorf / Bayern415408
Datum16.07.2007 03:58      MSG-Nr: [ 415408 ]6094 x gelesen

Hallo,

wie lange kann ein vom Bürgermeister bestellter Kommandant im Amt bleiben, in Bayern?

Wer wäre für eine Neuwahl zuständig und wer sollte kontrollieren ob die Neuwahl in angemesser Zeit von statten geht?

Im konkreten Fall ist ein ''Übergangskommandant'' seit anfang Januar bis dato im Amt.

Dazu habe ich an folgenden Stellen bereits Gesetzestexte gefunden:
VollzBekBayFwG Abs. 8.1.2
BayFwG Abs. 8.2

Freu mich schon auf euchere Beiträge!



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.094


Bestellter Kommandant - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt