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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBereitschaftszeit Rettungsdienst nach TVÖD7 Beiträge
AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW414531
Datum11.07.2007 18:46      MSG-Nr: [ 414531 ]10995 x gelesen

Hallo,

gibt es unter den mitlesenden RD´lern jemanden, der 12 Stunden-Schichten arbeitet ohne Bereitschaftsdienst zu leisten. Wir sollen vermutlich ab 01.01.08 einen 12h-Dienst in einer 48h-Woche leisten. Das ganze soll als Wechselschicht deklariert werden und Beritschaftszeit soll anfallen.

§ 9 TVÖD sagt aber:

Bereitschaftszeiten
(1) Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz
oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung
halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung,
aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Für Beschäftigte,
in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten
fallen, gelten folgende Regelungen:
a) Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).
b) Sie werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
nicht gesondert ausgewiesen.
c) Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit
darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten.
d) Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48
Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Ferner ist Voraussetzung, dass eine nicht nur vorübergehend angelegte Organisationsmaßnahme
besteht, bei der regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten anfallen.

Im Bereich der VKA bedarf die Anwendung des Absatzes 1 im Geltungsbereich
eines Personalvertretungsgesetzes einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung.
2§ 6 Abs. 9 gilt entsprechend. 3Im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
unterliegt die Anwendung dieser Vorschrift der Mitbestimmung im Sinne des §
87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

(3) Im Bereich des Bundes gilt Absatz 1 für Beschäftigte im Sinne des Satzes 2, wenn
betrieblich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unter Einschluss der Bereitschaftszeiten
für diese Beschäftigtengruppen festgelegt werden.

Protokollerklärung zu § 9:
Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.

Wichtig ist mir die Protokollerklärung. Wechselschicht und Bereitschaft schließt sich somit aus, oder sehe ich das falsch??


Viele Grüße
Marcus

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

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