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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGrobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress...27 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW413667
Datum07.07.2007 15:35      MSG-Nr: [ 413667 ]9395 x gelesen

Geschrieben von Dirk WulfesAlso, wo liegt der Hase im Pfeffer?


Sagen wir doch einfach mal, es ist interessant diese Aussage einer anderen Gegenüberzustellen:

Stichworte aus dem Text:

-Verstoß gegen die UVV

-Verletzung der Sorgfaltsplicht

-verantwortlicher Einsatzleiter

-fahrlässig

-(kein) Unterbinden lebensgefährlicher Arbeiten

Und dagegen:

>>Verhalten im Feuerwehrdienst

§ 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Be-
stimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.<<

Quelle


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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