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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 413667 | ||
Datum | 07.07.2007 15:35 MSG-Nr: [ 413667 ] | 9395 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes Also, wo liegt der Hase im Pfeffer? Sagen wir doch einfach mal, es ist interessant diese Aussage einer anderen Gegenüberzustellen: Stichworte aus dem Text: -Verstoß gegen die UVV -Verletzung der Sorgfaltsplicht -verantwortlicher Einsatzleiter -fahrlässig -(kein) Unterbinden lebensgefährlicher Arbeiten Und dagegen: >>Verhalten im Feuerwehrdienst § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Be- stimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.<< Quelle mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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