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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beiträge
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW413511
Datum06.07.2007 14:15      MSG-Nr: [ 413511 ]4918 x gelesen
Infos:
  • 06.07.07 Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt

  • Einen wunderschönen guten Tag .....

    Geschrieben von Sebastian Reichertzu dem Thema GW-L, wir haben jetzt seit einem Monat ein MTF-L auf dem VW Crafter mit einem LED Balken zur Absicherung am heck montiert.

    Sieht interessant aus, zwängt mir aber folgende Fragen auf .....

    - wenn Ihr mit dem Gespann (also mit dem abgebildeten Anhänger) fahrt ... inwieweit wird die hintere RKL sowie die zusätzliche Warneinrichtung durch den Anhänger verdeckt oder habt Ihr am Anhänger selbst nochmal eine Warneinrichtung oder zusätzliche Beleuchtung?

    - Wenn Ihr mit dem Fahrzeug an der E-Stelle steht, wird nur über sie Seiten be- und Entladen oder kann es sein, dass die Warneinrichtung durch eine hochgeworfene Plane verdeckt wird? Entsprechende Ausschnitte an der Plane selbst konnte ich nicht entdecken....

    mkg Klaus


    ***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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