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Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
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Feuerlöschkreiselpumpe Heck (DDR-Bezeichnung FPH22/8 - (T)LF16)
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RubrikTaktik zurück
ThemaFahrzeug-Normen Beispiel Zuerich/Schweiz8 Beiträge
AutorAlex8and8er 8M., Zürich / Zürich413118
Datum05.07.2007 00:34      MSG-Nr: [ 413118 ]7292 x gelesen

Hi

Ich wundere mich immer wieder, wieviele LF und TLF mit ähnlichen Aufgaben standardisiert sind, die HLF hingegen scheinbar nicht.


Im Kanton Zürich sind meines Wissens nach nur 3 Löschfahrzeuge "genormt".

Man sollte anmerken, dass ein TLF ungefähr den HLF in deutschen Grossstädten entspricht, während das ULF ähnlich ist, aber ne Schuhnummergrösser.
Ab TLF sin auch hydraulische Schere und Spreizer dabei.


Diese wären:

Beschreibung: Ersteinsatzfahrzeuge sind allradgetriebene Fahrzeuge mit einer Fahrer- und Mannschaftskabine
(Doppelkabine), einem separaten Geräteraum und einer Zugvorrichtung für Anhänger.
Die Beladung umfasst Atemschutzgeräte, Rettungs-, Beleuchtungs- und umfangreiches
Löschmaterial. Um zu gewährleisten, dass in allen, zu einer Feuerwehrorganisation zusammengeschlossenen
Gemeinden ein rascher Ersteinsatz sichergestellt ist, sind Ersteinsatzfahrzeuge
für diejenigen Gemeinden vorgesehen, in welchen kein Tanklöschfahrzeug stationiert ist.

Bezeichnung: EEF Ersteinsatzfahrzeug
Sitzplätze (inkl Fahrer): min 6
Wassertank: min 600L
Gesamtgewicht (in t): max 7 t
Pumpenleistung Schnellangriff bei 60 Bar: 50-100 l/min
Pumpenleistung bei 8 Bar: Motorspritze Typ 2 (ca 1'500 l/min bei 8 Bar)
Atemschutzeräte: 6
Ersatzflaschen: 6
42er Schlauch: 240m
55er Schlauch: 160m
75er Schlauch: 240m
Dazu kommn diverse Werkzeuge, etc


Beschreibung: Tanklöschfahrzeuge sind allradgetriebene, geländegängige Fahrzeuge, bei denen eine Mannschaftskabine,
ein grosser Geräteraum, ein Wassertank und eine Feuerlöschkreiselpumpe FPN
10 ? 3000 mit einem Nennförderstrom von mind. 3?000 l/min bei mind. 10 bar Nennförderdruck
und einer Hochdruckpumpe FPH 40 ? 250 mit einem Nennförderstrom von mind. 250 l/min bei
einem Nennförderdruck von mind. 40 bar ein- bzw. aufgebaut sind. Das TLF zählt grundsätzlich
zur Standardausrüstung jeder Feuerwehrorganisation.

Bezeichnung: TLF Tanklöschfahrzeug
Sitzplätze (inkl Fahrer): min 6
Wassertank: min 2'400 L
Gesamtgewicht (in t): max 18t
Pumpenleistung Schnellangriff bei 40 Bar: 250 l/min
Pumpenleistung bei 10 Bar: 3'000 l/min
Atemschutzeräte: 7
Ersatzflaschen: 7
42er Schlauch: 400m
55er Schlauch: 200m
75er Schlauch: 240m
Dazu kommn diverse Werkzeuge, etc



ULF noch nach alter Norm, da die GVZ noch en alten Konzepotbeschrieb Online hat, und in den aktuellen Kommandoakten die Stützpunktfahrzeuge nicht drin sind.
Beschrieb: Regionale und Kantonale Stützpunkte. Einsatz auf Autobahnen, Autostrassen und Grossereignisse. Hilfeleistung für Ortsfeuerwehr bei Ereignissen in denen die vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Rettungen, Bergungen, Brandbekämpfung mit Löschpulver und Löschschaum.

Bezeichnung: ULF Universallöschfahrzeuge
Sitzplätze (inkl Fahrer): 2
Wassertank: min 5'000 L
SChaumtank: min 1'500 L
Pulver: min 1'500 klg
Gesamtgewicht (in t): bis 32t
Pumpenleistung Schnellangriff bei 40 Bar: 150 l/min
Pumpenleistung bei 8 Bar: 4'200 l/min
Atemschutzeräte: 7
Ersatzflaschen: 7


Das sind 3 Fahrzeugnormen, und diese gelten für eine kleine Gemeinde wie Bachs (ca 550 Einwohner) und Zürich (370'000 Einwohner) genau gleich. (Zürich hat natürlich mehrere TLF).

Das TLF hiesse in Deutschland LF 28/24, das ULF LF 42/50.


Ich wundere mich immer, wenn in Deutschland alles so stren normiert wird, in x Varianten.


Wäre es nicht sinnvoll, auf 3 Arten von Löschfahrzeugen zu beschränken, wobei diese für 3 Grössenordnungen gelten?

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