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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Ehrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland | 20 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412303 | ||
| Datum | 01.07.2007 15:52 MSG-Nr: [ 412303 ] | 10079 x gelesen | ||
Geschrieben von Jago Hexel Es gab hier vor ein paar Monaten eine Diskussion über die Alarmierung dienstfreier Kräfte der BF bei Großlagen etc., und da gab es auch z.T. die Meinung, man könnte nicht verlangen, dass ein Hauptberuflicher aus der Freizeit zum Einsatz kommt. "Interessante" Auffassung... V.a. für die Vertreter bei hauptamtlichen Wachen der FF niemals haltbar - und für den Rest bei dem Berufsbild auch nicht. Geschrieben von Jago Hexel IMHO sollte das auch (von Sonderpositionen wie Mitarbeiter der Leitstelle oder Angehörigen einer Führungsgruppe etc. mal abgesehen) tatsächlich eine Ausnahme bleiben, für Situationen, in denen es wirklich nicht mehr anders geht. Die Definition "wanns nicht mehr anders geht" trifft wer? Der Personalrat? Die Leitstelle? Der Amtsleiter? Der diensthabende ranghöchste Einsatzleiter? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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