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1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Schnelleinsatzgruppe
Schnelleinsatzgruppe
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Schnelleinsatzgruppe
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEhrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland20 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW412297
Datum01.07.2007 13:38      MSG-Nr: [ 412297 ]10167 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeIch möchte mich hier einmal als Betroffenen, sprich EA RA zu Wort melden.
Bei uns wird (seid >20 Jahren) ein RTW am Wochenende Komplett EA mit RS/RA+ Praktikant besetzt. Dafür gibt es auf der Wache keine ZDL.
Die EA sind ganz überwiegend nicht in Medizinischen berufen tätig oder machen das zusätzlich zu einem (i.d.R. besser bezahlten) medizinischen Beruf. Gesten z.B. bin ich als Ingenieur mit einem Medizinstudenten und einer Krankenschwester gefahren.

Ansonsten sind ca. 90 % der EA dieser RW in zwei unterschidlichen SEG-Rettung bzw. SEG San tätig.
Die SEG San hat übrigens einen RS/RA Anteil von ca. 60%.Eigentlich alle EA im RD.


Ich möchte m ich auch mal zu Wort melden.

Natürlich ist Ehrenamt wichtig, natürlich unverzichtbar für ManV- Kats-Lagen, natürlich müssen die auch Praxissammeln, aber ich finde die einfachtse Lösung für den manV-Fall ausreichend qualifiziertes Personal zu bekommen ist doch wenn alle hauptamtlichen auch in der SEG-/ Kats-Einheit tätig sein müssen und bei entsprechenden Einsatzlagen auch alarmiert werden. Natürlich mit allem drum herum Pieper, eine bestimmte Vorgabe an den SEG-Ausbildungen (ob 1 mal pro Monat obder was auch immer) teilzunehmen und halt die Verpflichtung bei alarm zu kommen. Natürlich müssten die dann auch ihren Wohnort verlagaern, so dass sie abrufbar sind. So hätten die SEG zusätzliches Personal, das über Einsatzerfahrung verfügt, die ehrenamtlichen können davon lernen, die hauptamtlichen sind immer verfügbar und weiterhin können ja auch die ehrenamtlichen Prxis/ Erfahrungen im Regel-Rettungsdienst sammeln!

Eine ähnliche Auffassung vertrete ich bei der Einbindung von Privaten in den Rettungsdienst, die müssen sich am Katastrophenschutz ebenso wie die HiOrgs und Feuerwehren beteiligen und eine bestimmte Anzahl von Personal und Fahrzeugen seies als Transportkomponente, oder als BHP Komponente zu stellen.

Aber das alles ist nur meine eigene bescheidene Meinung zum Thema

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Thobias


Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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