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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaOrganisationsverschulden, schuldhafte Pflichtverletzung etc.11 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW412106
Datum29.06.2007 12:47      MSG-Nr: [ 412106 ]7146 x gelesen

Hallo!

Zumindest der Begriff Organisationsverschulden ist in Feuerwehrkreisen seit dem legendäen Fall eines TLF, das nach einer Reparatur leer (Löschwasser) in die Fahrzeughalle gestellt wurde und dadurch bei einem Einsatz dann keine wirksame Hilfe mehr leisten konnte, bekannt.

Bei Wikipedia findet sich dazu dieser Artikel.

Frage: Für wen als direkt Verschuldenden bzw. wen als Verantwortlichen greifen diese Begriffe eigentlich?

Beispiel 1: http://www.myvideo.de/watch/802325
Könnte hier der GF, Einsatzleiter oder Leiter der Wehr haftbar gemacht werden, weil nicht durch Ausbildung, sichere Technik, Auswahl des geeigneten Maschinisten, SER, Kontrollen während des Einsatzes sichergestellt wurde, daß Fehlbedienung nicht möglich ist?
Wie siht es mit dem Maschinisten aus?
(Daß resultierende Ansprüche im Regelfall beim Dienstherrn geltend gemacht werden ist klar.)

Beispiel 2 (fiktiv):
Innerhalb einer Wehr wird es abgelehnt, den Sicherheitstrupp gemäß FwDV 7 zu stellen. Bei einem Einsatz stürzt ein Trupp aus dem EG in den Keller ab, beide FA sind benommen und können sich mangels Leiter o. ä. nicht selbst vor dem sich ausbreitenden Feuer in Sicherheit bringen. Die Rettung durch einen weiteren Trupp kann erst mit einigen Minuten Zeitverzögerung aufgenommen werden, dadurch erleidet der Trupp im Keller Verbrennungen.
Fragen: Gilt das Organisationsverschulden ggf. auch für eigene Kräfte?
Bezieht es sich nur auf Sachschäden, oder fallen Verletzung und Tod auch darunter?
Wäre hier dann der Verantwortliche automatisch der Leiter der Wehr, oder müssen sich alle anderen Führungskräfte auch verantworten wenn sie nicht vorher Einspruch gegen das fiktive kein Sitrupp-Konzept eingelegt haben?

Bei Atemschutzunfällen wird in aller Regel der relevante PA beschlagnahmt und die Dokumentation, teilweise auch die Geräte der AS-Werkstatt geprüft.
Nehemen wir mal an, jemand wäre nachweislich durch den legendären
Schimmel in der Maske zu Schaden gekommen: Welcher Delikt durch wen?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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