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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLampen, Feuerwehrs und Explosionsschutz7 Beiträge
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW411130
Datum25.06.2007 09:12      MSG-Nr: [ 411130 ]6201 x gelesen

Hallo,

in letzter Zeit habe ich beobachtet, dass es immer wieder zu Diskussionen bzgl. des Explosionsschutzes an Lampen für den Feuerwehrgebrauch kommt. IMHO wäre für den normalen Feuerwehr gebrauch doch eine Lampe mit T4 und einer Zulassung für Zone 2 bzw. 22 ausreichend. Also eine Zulassung nach Gruppe IIC Kategorie 3 G bzw GD.

Wer kann mir nun einmal erklären wieso es "zwingend" notwendig sein, im "Feuerwehrnormalbetrieb" soll Geräte mit einer Zulassung für die Zone 1 zu benutzen? Also mit IIC 2GD? (TH, Brand, ab und an mal die Meldung Gasauströmung)

Die Zonen werden doch nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären eingeteilt. Die definition für Zone 2 / 22 ist doch "ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt." Damit würde für mich auch der Fall der Gasauströmung in einem Wohn- bzw. geschäfts oder Fabrikgebäude mit einbezogen, weil dort normalerweise KEINE Explosionsfähige Atmosphäre herrscht und bei einem Unfall wenn überhaupt nur kurzeitig.

Kommt es hier nun auf die Auslegung des wortes kurzeitig an?

Achso:
Für den Einsatz bei GSG-Einsätzen ist IMHO eine Lampe für die Zone 0 erforderlich, weshalb ich auch grundsätzlich unterscheiden würde:
Für den normalbetrieb die für Zone 2/22 und für GSG für Zone 0. Das ist aber zur Zeit bei vielen nicht der Fall, die bestehen auf bzw. benutzen Zone 1/bzw 21 für beide Varianten. Die Erklärung dafür ist der tolle "alte" Handscheinwerfer, weil dieser ja auch für die Zulassung für die Zone 1 gehabt hat. Mir reicht diese Erklärung natürlich nicht ;-))

Wer klärt mich mal gaaaanz genau auf ;-) ?

Grüße, Eric


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