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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | AGBF RLP/SL: Durchführung der Übungen nach FWDV 7 für Führungskräfte | 14 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 410808 | ||
Datum | 22.06.2007 10:53 MSG-Nr: [ 410808 ] | 8307 x gelesen | ||
Hier eine "Empfehlung der AGBF Rheinland-Pfalz und Saarland zur Durchführung von Einsatzübungen nach FwDV 7 für Führungskräfte". Ist schon etwas älter, keine Ahnung ob's hier schonmal diskutiert wurde. Kernaussagen: Die Erfordernis zur Durchführung einer Einsatzübungen unter Atemschutz ist jedoch Diese kombinierte Einsatz- und Belastungsübung ersetzt also die lt. FwDV 7 vorgegebenen getrennte Durchführung von 1x Belastungsübung und 1x Einsatzübung. Natürlich sind Führungskräfte seltener unter PA im Einsatz, aber beißt sich das nicht mit der FwDV 7, die doch grade für AGT mit geringer Einsatzhäufigkeit eine vernünftige Einsatzübung vorgibt? Was haltet ihr davon? Sollte hier nicht "Gleiches Recht für Alle" gelten? Sollte man nicht von atemschutztauglichen Führungskräften dieselben Voraussetzungen erwarten können, wie vom einfachen AGT? Hilft das nicht irgendwo den Führungskräften dabei, die Einsatzbelastungen der AGT besser einzuschätzen, und auch entsprechende Einsatzübungen zu planen? Oder erachtet ihr diese kombinierte Übung als ausreichend? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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