Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | V-KTW-MTF oder EL-KTW? | 20 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 410110 |
Datum | 19.06.2007 14:47 MSG-Nr: [ 410110 ] | 5680 x gelesen |
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Geschrieben von Friedo LückingTransportfahrzeuge bei Sanitätsdiensten machen auch nur dann Sinn, wenn man sie als solche nutzen kann. Also Verantsaltungstransporte fahren kann. Es gibt durchaus Gliederungen, die das mit einem KTW-4 machen.
Was ist für dich ein "Veranstaltungstransport"
a) Ein Transport auf dem Veranstaltungsgelände mit Übergabe an den RD. Hier könnte ein KTW-4 reichen.
b) Ein Transport in ein Krankenhaus. Hier ist ein Fzg. (und Personal) für eine geeignete Betreuung des Pat. notwendig. Hier ist ein KTW-4 nicht geeignet. Es fehlt ein Begleitersitz neben der Trage.
Gruß
Ingo
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